Prüfstelle für Fahrbahnmarkierungen

Die „Sicherheit durch Sichtbarkeit“, vor allem aktuell für das „autonome Fahren“, stehen im Fokus der Presse und stellen hohe Anforderungen an eine dauerhafte Straßenmarkierung.

Um den verkehrstechnischen Anforderungen an Straßenmarkierungen dauerhaft gerecht zu werden, sind regelmäßige Kontrollprüfungen der Markierungen nicht wegzudenken.

Als Bauingenieure verfügen wir über die Erfahrung, ein Projekt von Anfang bis Ende zu begleiten. So war es für uns naheliegend, unsere Ingenieurleistungen um ein Prüfinstitut zu erweitern, das unter anderem im Bereich der Fahrbahnmarkierung die vorgeschriebenen Messungen nach den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen (ZTVM 13) durchführt.

unsere Leistung:

Prüfung des Neu- und Gebrauchszustands von Fahrbahnmarkierungen, sowie Kontrollprüfungen bei den ausführenden Kolonnen.

 Gezielte Prüfungen der Markierungssysteme dienen der Qualitätskontrolle und geben Auskunft darüber wie sich die gewählten Systeme im Straßennetz bewähren. Diese Informationen sind Voraussetzung, um das wirtschaftlichste Markierungssystem für Ihre Straßen zu finden.

Unser Prüfinstitut kontrolliert die Markierungskolonnen während der Applikation und stellt fest, ob die Firmen vorschriftsmäßig ausgerüstet sind und entsprechend arbeiten.

Wir führen die erforderlichen Prüfungen nach den Vorgaben der ZTVM 13 für die Neumarkierung, während der Gewährleistungszeit im Gebrauchszustand und vor Ablauf der Gewährleistung, durch.

 Warum statische und keine dynamischen Prüfungen von Straßenmarkierung?

  • Für das autonome Fahren sind neben der Nachtsichtbarkeit auch die Tagessichtbarkeit und die Nachtsichtbarkeit bei Nässe erforderlich. Nur bei ausreichendem Kontrast kann das Fahrzeug die Fahrspur erkennen.
  • Bund und Länder fordern einen ordnungsgemäßen Zustand der Straßenmarkierung, der nach den Vorgaben der ZTVM 13, nachzuweisen ist.
  • Grundlage für die Mängelbehebung während der Gewährleistungszeit bei Fahrbahnmarkierungen ist eine Kontrollprüfung nach ZTVM 13
  • Die Beweispflicht bei Unfällen, ist nur auf Basis statischer Prüfungen, also Kontrollprüfungen nach ZTVM 13, möglich. (z.B. Griffigkeitsmessung mit dem SRT-Pendel)
  • Eine dynamische Prüfung kann die Anforderungen nach ZTVM 13 nicht erfüllen. Es wird nur ein lichttechnischer Wert ermittelt, nämlich die Nachtsichtbarkeit auf trockener Straße
  • Für das menschliche Auge bzw. für die Fahrspurerkennung durch Kameras beim autonomen Fahren ist die Nachtsicht bei Trockenheit nur eine von drei notwendigen Beurteilungsgrößen. Die Tagsichtbarkeit sowie die Nachtsichtbarkeit bei Regen sind die fehlenden Faktoren, um den notwendigen Kontrast für eine sichere Fahrspurerkennung zu erhalten.

 Leistungsfähigkeit:

Bei leistungsintensiven Aufträgen arbeiten wir mit bis zu 4 Fachingenieuren und Technikern mit dem Ziel, die Arbeiten zeitnah und zügig durchzuführen, die entstehenden Kosten für die Verkehrssicherung deutlich zu reduzieren und die damit zwangsläufig verbundenen Eingriffe in den Verkehrsablauf zu minimieren.

 Unser Prüfinstitut verfügt über die apparative und personelle Ausstattung für 2-3 Prüfkolonnen, d.h. 3 Prüfstellen nach ZTV M 13. Darüber hinaus stehen wir in Kontakt mit weiteren Prüfinstituten, um bei Bedarf unsere Leistungsfähigkeit zu erhöhen.

Mit uns als Team werden alle Ihre Anliegen kompetent und schnell bearbeitet.